Unterstützen Sie den Kurswechsel für Braunschweig

Braun­schweig braucht am 13. September einen politi­schen und wirtschaft­li­chen Neustart. Doch wir wissen:

Gute Ideen allein gewinnen keine Wahlen. 

Um unsere Stadt wieder mutiger, wirtschafts­freund­li­cher und entschlos­sener zu führen, brauchen wir eine hochpro­fes­sio­nelle und weithin sichtbare Kampagne – online, auf den Straßen und in allen Stadt­teilen. Diese Präsenz und Reich­weite erfordern finan­zi­elle Mittel. Ihre Spende ist daher essen­ziell, um unsere Botschaften zu den Bürge­rinnen und Bürgern zu bringen und diesen Wahlkampf erfolg­reich zu führen.

Inves­tieren Sie in Braun­schweigs Zukunft Helfen Sie mit Ihrem finan­zi­ellen Beitrag, Unter­neh­mertum, Leistung und Verant­wor­tung in unserer Stadt wieder in den Mittel­punkt zu rücken. Jeder Betrag macht einen konkreten Unter­schied auf dem Weg in die erste Liga.

Transparenz & Steuern

Für Ihre Unter­stüt­zung gelten die gesetz­li­chen steuer­li­chen und veröf­fent­li­chungs­recht­li­chen Regelungen. Die CDU stellt Ihnen eine steuer­wirk­same Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung aus.

Empfänger: CDU Kreis­ver­band Braun­schweig

Volksbank eG Braun­schweig Wolfsburg
IBAN: DE15 2699 1066 6036 4060 00

Verwen­dungs­zweck: Spende OB-Wahl 2026, Bitte Vor- und Zuname und Adresse eintragen 


QR-Code enthält alle Überwei­sungs­daten für die Banking-App (Betrag anpassbar). Zur Nutzung die Banking-App öffnen, Überwei­sung starten und dort Überwei­sung über den QR-Code auswählen.

Steuer­liche Vorteile Ihrer Spende

(gültig ab 01.01.2026)

Bei Zuwen­dungen an politi­sche Parteien ist die steuer­liche Abzugs­fä­hig­keit auf natür­liche Personen beschränkt.

Insgesamt können 6.600,- €, bei zusam­men­ver­an­lagten Ehegatten 13.200,- € jährlich steuer­lich geltend gemacht werden.

Dabei werden Zuwen­dungen bis zu einer Höhe von 3.300,- €/6.600, – € nach § 34 g Einkom­men­steu­er­ge­setz (EStG) berück­sich­tigt, indem 50 % des zugewen­deten Betrages von der Steuer­schuld abgezogen werden.

Weitere 3.300,- €/6.600,- € werden nach § 10 b EStG steuer­min­dernd als Sonder­aus­gaben berück­sich­tigt.

Veröf­fent­li­chungs­pflichten nach Partei­en­gesetz sowie DSGVO

Trans­pa­renz und die Beachtung aller gesetz­li­chen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren perso­nen­be­zo­genen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Katego­rien perso­nen­be­zo­gener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (politi­sche Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spenden­be­schei­ni­gung ausstellen zu können und wir verar­beiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung auf der Grundlage geeig­neter Garantien im Rahmen unserer recht­mä­ßigen Tätig­keiten verar­beitet.

Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kredit­kar­ten­be­sitzer bzw. Konto­in­haber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spenden­zu­wen­dungen ab 10.000 Euro an uns übermit­teln, werden Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten (Name, ggf. Unter­nehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Partei­en­gesetz in unserem Rechen­schafts­be­richt veröf­fent­licht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Partei­en­gesetzes werden wir Spenden, die im Einzel­fall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, dem Präsi­denten des Deutschen Bundes­tages unver­züg­lich anzeigen. Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundes­tags­druck­sache und auf der Website des Bundes­tags veröf­fent­licht.

Lassen Sie uns Klartext reden.

Braun­schweigs Zukunft gestalten wir nur gemeinsam. Haben Sie Fragen zu meinen Zielen, eine konkrete Idee oder ein Anliegen, das wir anpacken müssen? Schreiben Sie mir. Ich lese jede Nachricht persön­lich und antworte Ihnen zeitnah.

Termin- & Veranstaltungsanfragen

Ob Podiums­dis­kus­sion, Unter­neh­mens­be­such, Vereins­fest oder persön­li­ches Gespräch – ich bin gerne vor Ort. Nutzen Sie für Termin­an­fragen bitte direkt dieses Formular.